Mindestlöhne im Sicherheitsgewerbe?

Juli 20th, 2010 · No Comments

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, kurz BDWS, haben gemeinsam einen Mindestlohntarifvertrag erarbeitet, der für das Sicherheitsgewerbe gelten soll. Die 170.000 Mitarbeiter, die in diesem Bereich beschäftigt werden, sollen künftig über Mindestlöhne ein gewisses Maß an Sicherheit erhalten. Nun muss nur noch die Bundesregierung mitmachen und den Tarifvertrag bzw. den Mindestlohn als allgemeinverbindlich erklären.

Vorstandsmitglied von ver.di ist auch Petra Gerstenkorn. Sie betont, dass mit dem neuen Tarifvertrag die Arbeitsbedingungen im Sicherheitsgewerbe deutlich verbessert werden können. Nicht nur im Bereich Lohndumping könne man nun endlich etwas unternehmen, auch deutlich zu lange Arbeitszeiten werden mit dem neuen Tarifvertrag entsprechend vermieden. Die tariflichen Voraussetzungen, damit die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden kann, sind mit der Unterzeichnung des Vertrages geschaffen worden, wie auch BDWS-Präsident Wolfgang Waschulewski bestätigte.

Zudem soll der Tarifvertrag samt Antrag auf Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit demnächst bei Ursula von der Leyen, der amtierenden Arbeitsministerin, eingereicht werden. Die beiden Begründer des Tarifvertrags zeigen sich indes zuversichtlich, so dass sie davon ausgehen, dass der Tarifvertrag im Tarifausschuss des Bundearbeitsministeriums breite Zustimmung finden wird. Nach dessen Zustimmung ist dann jedoch wieder die Regierung in der Pflicht. Sie muss nämlich eine Rechtsverordnung beschließen, aus der hervorgeht, dass der Tarifvertrag von allen in- und ausländischen Sicherheitsunternehmen eingehalten werden muss. Andernfalls sei ein Schutz vor der ausländischen Konkurrenz, die ab dem 01. Mai 2011 im Zuge der vollständigen Arbeitnehmerfreiheit den Markt überschwemmen wird, nicht möglich. Dumping-Löhne im Sicherheitsbereich seien dann an der Tagesordnung.

Es geht Waschulewski und Gerstenkorn aber keinesfalls darum, den ausländischen Sicherheitsdienstleistern den Zugang zum deutschen Markt zu verwehren, wie nochmals betont wurde. Vielmehr sei es nötig, rechtliche Rahmenbedingungen zu setzen, die anzeigten, dass der Zugang möglich ist, jedoch nur zu den deutschen Bedingungen. Würde der Mindestlohn nicht vereinbart, wären Investitionen in die Ausbildung der Sicherheitsfachkräfte nicht mehr tragbar.

Besonders die neuen Länder werden von den Mindestlöhnen profitieren und deutliche Lohnerhöhungen erhalten. So beginnt der Mindestlohn in den untersten Gruppen bei 6,53 Euro Grundstundenlohn. In mehreren Stufen sollen schließlich bis 2013 7,50 Euro Grundstundenlohn erreicht werden. In Baden-Württemberg und Bayern werden bereits jetzt höhere Mindestlöhne von 8,46 Euro und 8,00 Euro gezahlt. Sie sollen ebenfalls ansteigen, bis zum 01.01.2013 werden 8,90 Euro bzw. 8,42 Euro angestrebt.