Sicherheitstechnik von WIN Products

Juni 11th, 2010 · Comments Off

Schon im November 2008 wurde WIN Products bekannt. Das Unternehmen brachte damals unter dem Namen WINFLIP Fensterschließer heraus, die gekippte Fenster schließen sollten, ohne dafür Strom oder Batterien zu benötigen. Damals noch sehr einfach gestaltet, wurden die Fensterschließer zunächst über Baumärkte, den Versandhandel, örtliche Elektroinstallateure, Glasereien und einen eigenen Internetshop vertrieben. Im Laufe der Zeit verbesserte man die Fensterschließer immer weiter, so dass man das Produkt nahezu perfektionieren konnte, wie Geschäftsführer Helmut Katherl stolz berichtet. Nun sei man dabei, mit den Fensterherstellern direkt in Kontakt zu treten, um WINFLIP über diese zu vertreiben. Der Vorteil liege darin, dass sich das Produkt nicht gegen Tausende andere durchsetzen müsse, wie es im Baumarkt der Fall sei. Außerdem legten Kunden vermehrt Wert auf Lösungen aus einer Hand. Die Chancen stehen gut, dass die Fensterhersteller sich auf eine solche Zusammenarbeit einlassen. Die neuere Generation von WINFLIP bietet zudem den Vorteil, nicht mehr einfach auf den Fensterrahmen aufgesteckt zu werden, sondern in diesen integriert werden zu können. Alleine im vergangenen Jahr konnte die WIN Products GmbH mit WINFLIP eine Million Euro Umsatz machen. Zusätzlich sei derzeit eine Lösung für Dachfenster im Aufbau. Bisher konzentriert sich der Vertrieb auf Österreich, Deutschland, Italien und die Schweiz. Nach einer großen Fenstermesse, die besucht wurde, könnten es demnächst aber noch weitere Länder werden, die mit WINFLIP beliefert werden. Außerdem konnte Katherl eine Listung des Produkts bei Betten Reiter und Kika/Leiner erreichen. Doch mit diesem Erfolg alleine will er sich nicht zufrieden geben. Derzeit tüftelt er an einer Alarmanlage, die im Falz des Fensters integriert werden soll. Kombinierbar mit WINFLIP soll sie ebenfalls sein und eine Zertifizierung stünde schon jetzt in Aussicht. Für die Sicherheit des Eigenheims sind die Produkte also allemal geeignet und es bleibt zu hoffen, dass weitere solcher Innovationen auf den Markt kommen.

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In Österreich werden Nebenjobs teilweise verboten

Juni 8th, 2010 · Comments Off

Am 01. Juni diesen Jahres sind die neuen Regelungen in Österreich in Kraft getreten. So dürfen die Mitarbeiter, die im Heeresgeheimdienst tätig sind, dazu zählen das Heeresnachrichtenamt und das Heeresabwehramt, nicht mehr nebenberuflich als Detektive arbeiten. Das Ganze betrifft etwa 100 Mitarbeiter, denen auch Beratungsleistungen und Sicherheitsanalysen in nebenberuflicher Tätigkeit untersagt werden. Weitere Verbote wurden für die Jobs in der Kommunikationselektronik, im Sprengungs- und Waffengewerbe, sowie im Inkasso-Sektor ausgesprochen. Der Verteidigungsminister Norbert Darabos, der der Partei SPÖ angehört, erklärte die Regelungen in einem Interview so, dass diese Mitarbeiter mit sehr sensiblen Daten vertraut sind. Würde man sie diverse Nebenjobs in den genannten Bereichen ausüben lassen, so müsse man befürchten, dass die Mitarbeiter unter Verdacht geraten, ihr Amt zu missbrauchen. Um dies von vornherein auszuschließen, sollten Nebenberufe in genannten Bereichen künftig verboten werden. Es gäbe zudem die Notwendigkeit, ähnliche Regelungen auch für die Polizei einzuführen. Entbrannt ist die Diskussion um die Tätigkeit als Detektiv von Geheimnisträgern des Staates schon im Dezember 2009. Damals gab es diverse Untersuchungen in Justiz- und Spitzelaffären und schon zu jener Zeit wurde gefordert, dass Beschäftigungseinschränkungen ausgesprochen werden müssten. Im Innenministerium, genauer aus dem Büro von Maria Fekter, die der ÖVP angehört, hieß es, dass künftig auch entsprechende Regelungen für die Polizei Österreichs gelten sollten. Wie genau diese aussehen, wann sie in Kraft treten und ob sie überhaupt schon soweit sind, um zum Beschluss gebracht zu werden, bleibt jedoch offen. Hier heißt es, abzuwarten. Die Detektivbranche sieht das Ganze mit gemischten Gefühlen. Einerseits versteht man die Befürchtungen der Regierung, andererseits will man aber auch auf die gut geschulten Detektive, die eine Ausbildung zum Polizisten erhielten, nicht verzichten.

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Ermittlungen gegen virtuelle Räuber

Juni 5th, 2010 · Comments Off

In Finnland kam es in diesen Tagen zu einem virtuellen Raub. Dabei entwendeten die Diebe Passwörter und Zugangsdaten zur Community „Habbo Hotel". Diese bringt vor allem Jugendliche zusammen, die sich dort austauschen und ein „Zimmer" nehmen können. Gegen eine Gebühr können sie ihr Zimmer mit Möbelstücken einrichten. Die Diebe haben nun die virtuellen Möbelstücke nach dem Datendiebstahl an sich genommen. Der Schaden kann noch nicht genau beziffert werden, ersten Angaben zufolge soll er für einige der Jugendlichen aber immens sein. Die finnische Polizei hat jetzt die Ermittlungen in diesem Fall eingeleitet und entsprechend mehrere Wohnungen durchsucht und Computer beschlagnahmt. Eindeutige Täter konnten bisher noch nicht ermittelt werden und die Täter dachten vermutlich auch, dass sich bei einem virtuellen Raub kaum echte Ermittlungen ergeben würden. Die Polizei in Helsinki sieht dies jedoch anders und setzt derzeit alles daran, die Hacker dingfest zu machen und den virtuellen Besitz zurückzugeben. Für alle anderen Länder ist der Fall beispielhaft, da bei einem solchen Diebstahl bisher noch nicht ermittelt wurde. Nun ist aber klar, dass auch Cyber-Diebstahl sich nicht lohnt. Alleine der Datenklau ist schon unrechtens. Das Einhacken in fremde Computer und Ausspähen persönlicher Daten, wie Passwörter und Benutzernamen ist bisher nur aus anderen virtuellen Bereichen, insbesondere dem Onlinebanking bekannt gewesen. Nun werden auch im Web Besitztümer gestohlen, die vorher mit echtem Geld bezahlt wurden. Für Datendiebe sollte dies ein Warnschuss sein, denn die Justiz sieht das Internet längst nicht mehr als rechtsfreien Raum an, sondern leitet auch in diesem Bereich Ermittlungen gegen die Diebe ein.

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Diese Alarmarten kann eine Alarmanlage auslösen

Juni 2nd, 2010 · Comments Off

Alarmanlagen sollen die Sicherheit im eigenen Haus erhöhen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen vier verschiedenen Alarmarten, dem Externalarm, dem Internalarm, dem Fernalarm und dem Falschalarm. Welcher Alarm in welcher Situation der Richtige ist, muss allerdings ein Jeder für sich selbst entscheiden. Beim Externalarm werden in der Regel zwei akustische Signalgeber ausgelöst. Diese können nicht nur die Nachbarn aufmerksam machen, sondern ebenso den Einbrecher direkt vor Ort abschrecken. Hinzu kommt oft ein optischer Signalgeber, wie eine Rundumleuchte mit Blitzen. Auch sie dient der Abschreckung und soll Aufmerksamkeit erregen. Wichtig ist dabei, dass optische und akustische Signalgeber so installiert werden, dass sie vom Dieb nicht bzw. nur schwer erreicht werden können. Zudem ist es sinnvoll, den Externalarm mit einem Fernalarm zu koppeln, so dass der zuständige Sicherheitsdienst oder die Polizei automatisch benachrichtigt werden können. Beim Fernalarm wird dieser der zuständigen Stelle gemeldet. In der Regel handelt es sich hierbei um Wach- und Sicherheitsdienste, die rund um die Uhr besetzt sind und sofort entsprechendes Sicherheitspersonal vor Ort schicken können. Neben dem reinen Alarm erfolgt eine Weiterleitung auch dann, wenn die Alarmanlage an- oder ausgeschaltet wurde und vieles mehr. Beim internen Alarm geht es weniger um die Alarmierung eines Sicherheitsdienstes, sondern um die Benachrichtigung der im Gebäude befindlichen Personen. Sie können einen Alarm versehentlich ausgelöst haben, etwa, indem sie ein falsches Fenster geöffnet haben oder ähnliches. In diesem Fall handelt es sich um einen Fehlalarm, der nicht weitergeleitet, sondern mittels interner Signalgeber angezeigt wird. Durch Betätigen eines manuellen Alarmknopfes, kann der Alarm bei Berechtigung aber dennoch weiter geleitet werden. Auch ein Fehlalarm oder Falschalarm kann bei einer Alarmanlage ausgelöst werden. Hierbei handelt es sich zumeist um falsch eingestellte Alarmanlagen, die immer wieder einen Fehlalarm auslösen. Dadurch verliert die Anlage ihre Glaubwürdigkeit und wird oft gar nicht mehr eingeschaltet. Der Schutz ist dann nicht mehr gegeben.

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Ermittlungen gegen Geschäftsführerin der Handwerkerschaft

Juni 2nd, 2010 · Comments Off

Die Geschäftsführerin der Osteroder Kreishandwerkerschaft ist nun ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Sie soll ihr Haus mit Hilfe von Schwarzarbeitern renovieren lassen haben. Die Staatsanwaltschaft Osterode will nun prüfen, ob ein Straftatbestand vorliegt und hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Das erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hugo Heimgärtner bereits am 25.06.2010. Der Landkreis hat indes die Schwarzarbeit schon als solche erkannt und ein Bußgeld von 7.500 Euro für die Geschäftsführerin, sowie Bußgelder zwischen 1.000 und 2.500 Euro für die Schwarzarbeiter verhängt. Zusätzlich zu den Bußgeldern müssen die Betroffenen noch Verwaltungsgebühren zahlen, die ebenfalls in nicht unerheblicher Höhe auftreten. Die Geschäftsführerin der Osteroder Kreishandwerkerschaft ließ ihr Haus von einem Malermeister und drei Gesellen streichen, ohne dass deren Chef davon wusste. Demzufolge wurden auch keine Sozialabgaben abgeführt. Die mittlerweile 61-Jährige, die schon seit mehr als 20 Jahren die Geschicke der örtlichen Kreishandwerkerschaft leitet, hat in der Öffentlichkeit schon oft die Schwarzarbeit an den Pranger gestellt. Nachdem anonyme Hinweise auf ihre eigene Verstrickung in einen solchen Fall bei der Kreishandwerkerschaft eingingen, wurde die Geschäftsführerin beurlaubt. Sie selbst gibt sich betont naiv: Sie hätte nicht gewusst, dass das, was sie tat, ein Fehler war und hätte sie es gewusst, hätte sie so nicht gehandelt, wird sie zitiert. Fraglich bleibt nun, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgehen und wie sich die Kreishandwerkerschaft Osterode von diesem Skandal erholen wird. Für deren Ruf nämlich ist ein solcher Fall alles andere als positiv zu werten. Vielmehr wird das Vertrauen der Kunden in die örtlichen Handwerker durch solche Fälle immer wieder deutlich geschwächt.

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Ermittlungen gegen Google

Mai 30th, 2010 · Comments Off

Gegen den Suchmaschinen-Riesen Google laufen derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg. Es geht hierbei einmal mehr um das umstrittene Projekt Street View, für das viele Straßen in Deutschland von den Google Wagen fotografiert werden. Dabei kam es zu einer Panne im Datenschutz, denn versehentlich wurden nicht nur die Straßenbilder gespeichert, sondern auch auf öffentliche Netze, wie WLAN zugegriffen. Die persönlichen Nutzdaten aus diesen Verbindungen wurden von Google versehentlich mit gespeichert, was gegen den Datenschutz verstößt. Diese Panne führte schlussendlich zu den Ermittlungen gegen den Suchmaschinenriesen. Google selbst zeigt sich aber verständig. Nachdem der Datenschutzbeauftragte aus Hamburg, Johannes Caspar, gefordert hatte, dass Datenschützer einen der Google-Wagen überprüfen sollten, gab Google am 27.05.2010 bekannt, dass man dieser Forderung nachkomme. Man bedauere sehr, dass es zu dieser Panne gekommen sei und werde die Ermittlungen soweit wie möglich unterstützen. Eine weitere Forderung Caspars sieht vor, dass man auch eine original Festplatte einsehen könne. Google will dieser Forderung nachkommen, befürchtet dadurch aber weitere Verstöße gegen den Datenschutz. Hierbei ist man noch auf der Suche nach einer sinnvollen und umsetzbaren Lösung, die keine weiteren Probleme mit sich bringt. Seit 2007 fahren die Google Wagen nun schon quer durch Deutschland und fotografieren allerlei Straßen für das Programm Street View. Es war lange Zeit sehr umstritten und ist es an vielen Orten noch heute. Der Umgang mit den nun eingeleiteten Ermittlungen gegen den Suchmaschinenkonzern zeigt aber, dass Google einsichtig ist und wirft mitunter auch ein besseres Licht auf das gesamte Unternehmen. Man erhofft sich auch, dass das Image wieder steigen wird, wenn man bei den Ermittlungen behilflich ist.

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Ermittlungen der US-Behörden gegen AIG eingestellt

Mai 27th, 2010 · Comments Off

Der einst weltgrößte Versicherer AIG musste in den vergangenen zwei Jahren scharfe Ermittlungen der US-Bundesbehörden über sich ergehen lassen. Selbst das amerikanische FBI, das vielen hierzulande aus zahlreichen Krimiserien bekannt sein dürfte, nahm an den Ermittlungen teil. Die Suche galt vor allem der Finanzsparte des Unternehmens. Die Ermittlungen gegen die Manager von AIG wurden durch riskante Wertpapiergeschäfte ins Leben gerufen. Dabei hieß es, dass die Manager ihre Investoren dahingehend getäuscht hätten, dass sie ihnen Verluste aus riskanten Wertpapiergeschäften und Versicherungen versprachen. Seit vergangenem Mittwoch, dem 19.05.2010 liegt eine Erklärung der Anwälte der betroffenen Manager vor, dass die Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen seien. Eine Anklage wurde nicht formuliert. Man ging allerdings lange Zeit davon aus, dass solche unlauteren Machenschaften der Manager gegenüber den Investoren das Unternehmen bereits im September 2008 sehr stark schädigten. Die Schäden waren so gravierend, dass AIG ohne die staatlichen Hilfspakete nicht überlebt hätte. Bis dato flossen dem Unternehmen 182 Milliarden US-Dollar zu. Seither gehört es der US-amerikanischen Regierung sogar mehrheitlich. Ob weitere Ermittlungen folgen werden, die vielleicht mehr Licht ins Dunkel bringen, bleibt jedoch fraglich. Denn wirklich aufgeklärt werden konnten die Vorwürfe bis heute nicht. Derzeit wird darüber gemunkelt, verdeckte Ermittler oder auch Privatdetektive mit dem Fall zu betrauen. Diese können sich heimlich in das Unternehmen einschleusen und an prekäre Daten gelangen, was den Bundesbehörden nicht so einfach möglich ist. Ob diese Gerüchte allerdings wahr sind oder es sich tatsächlich nur um Gerüchte handelt, bleibt jedoch unklar, so dass es abzuwarten gilt, was die Zukunft bringen wird.

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