Eine Observation ist ein gutes Mittel, um eine Verstrickung eines Verdächtigen in gewisse Taten oder Aktionen zu beweisen. Während einer solchen Observation werden Daten gesammelt: Wann sich jemand wo und mit wem aufgehalten hat, wird dokumentiert, und zwar durch Video- und Fotobeweise und natürlich durch schriftliche Notizen. Aus diesen Beweisen wird dann eine Konsequenz gezogen. Eine Observation kann von Ehepartnern, von Arbeitgebern, aber auch von jeglichen anderen Personen veranlasst werden, die ein Interesse an der Aufklärung einer Tatsache haben. Hierzu gehören neben ehelicher Untreue Sozialbetrug, Verdachtsfälle im Bezug auf andere Straftaten und mehr. Auch die Polizei lässt Observationen durchführen, um ihre Ermittlungen zu einem Erfolg zu bringen.
Dem Erfolg einer Observation steht das persönliche Recht des Menschen auf Datenschutz gegenüber. Jeder Mensch darf selbst bestimmen, was er von sich preis gibt, und was nicht. In den Gesetzbüchern nennt sich dies die „informationelle Selbstbestimmung“. Eine Observation geschieht ohne Wissen der Person, die davon betroffen ist. Es ist also eine heikle Sache, die Daten aus der Überwachung zu verwenden. Eine gewisse Verhältnismäßigkeit ist anzuwenden. Die Observation darf nur in dem Rahmen durchgeführt werden, wie es der zu klärende Tatverdacht erfordert. Außerdem dürfen die Erkenntnisse, die bei der Überwachung gewonnen werden, nicht zu anderen Zwecken, zum Beispiel einer Veröffentlichung in der Presse, benutzt werden. Ein Beispiel: Der Bürgermeister, der von seiner Frau einer Observation durch eine Detektei unterstellt wird, um seine eheliche Untreue zu beweisen, darf nur aus exakt diesen Beweiszwecken fotografiert werden, und die Fotos dürfen auch nur an die Auftraggeberin herausgegeben werden. Politisches, geschäftliches oder anderes darf hier nicht verwendet werden.
