Ermittlungen im Internet - die richtige Recherche ist gefragt

Januar 6th, 2012 · No Comments

Es ist beinahe schon üblich, Menschen, die man neu kennen gelernt hat, einmal zu „googeln“, um einmal nachzusehen, was es so Wissenswertes über sie zu sagen gibt. Auch beim sozialen Netzwerk oder in einer Chat Community, in der man angemeldet ist, kann diese Suche vorgenommen werden, kann aber auch alles, was man selbst veröffentlicht hat – vom Foto bis zum Tagebuch im Blog – nachvollzogen werden. Dies ist schon der erste Schritt in Richtung Internetrecherche, die aber von einer Detektei viel professioneller vorgenommen werden kann. Hier wird nach gestohlenen Wertgegenständen vom Schmuck bis zum Auto gesucht, wird im Auftrag von Musikkonzernen nach Raubkopierern gefahndet und vieles mehr. Dazu stehen natürlich dem Detektiv völlig andere Programme zur Verfügung. Sogar eigene Software Lösungen werden in Zusammenarbeit von Programmierern und Detektiven erstellt, um besondere Anforderungen an die spezielle Internetrecherche bedienen zu können. Ein Teil der Arbeit, die die Detektei hierbei leistet, ist hier erklärt. Pauschale Lösungen gibt es aber hier nicht, denn jede Aufgabe setzt einen anderen Arbeitsaufwand voraus und nur bei genauer Analyse der persönlichen Situation kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang die Recherche im Netz erfolgversprechend erscheint. Es ist beispielsweise durchaus möglich, das Surfverhalten von Usern zu überprüfen – zum Beispiel IP Adressen heraus zu finden, über die illegale Downloads vorgenommen werden.

Zunahme der Internetkriminalität

Seit das Internet in allen Gesellschaftsschichten und außerhalb geschäftlicher Beziehungen einen so phänomenalen Aufschwung erfahren hat, ist auch die Internetkriminalität deutlich gestiegen. Ein völlig neues Tatverhalten galt es von den Behörden zu erforschen; mittlerweile gibt es ganze Abteilungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, aber auch in spezialisierten Detektiv Büros, die sich nur noch mit diesem Thema befassen. Die Rede ist nun nicht von jenen Ermittlungen, die Plagiate aufdecken oder Seiten mit einem fehlenden Impressum überführen, um sie zur Kasse zu bitten. Es handelt sich gerade bei der Polizeiarbeit um schlimme Taten, vom Menschenhandel über Drogendeals, von sexuellen Übergriffen jeglicher Art bis hin zu Entführung, Mord und Diebstählen. Im Bundesland Thüringen gibt es diese Internet-Abteilung bei den Behörden bereits seit 1999, wie auf Thueringen.de erklärt. In Kombination mit anderen Fahndungsmethoden und Ermittlungen wird hier die Internetrecherche immer weiter vorangetrieben: Der Sexualstraftäter kann durch seine Aktivität im Netz, wo er zum Beispiel auf speziellen Chatseiten Minderjährige anspricht, überführt werden – nach Hinweisen kann überprüft werden, ob diese Anschuldigung haltlos ist, oder der Wahrheit entspricht. Netzwerke rechtsradikaler oder anderer, gesetzeswidriger Gemeinschaften werden aufgedeckt, aber natürlich auch kleine Raubkopierer überführt, deren Handeln die Musikwirtschaft Jahr für Jahr Millionen Euro kostet. Zum Schutz der Kinder, die im Netz unterwegs sind, ist alleine schon die Internetrecherche, sowohl der Behörden als auch der Detektive, von unsagbarer Wichtigkeit.

Internetüberwachung ist legitim

Es besteht in den meisten Angelegenheiten ein Unterschied, ob nun ein Privatermittler einen Fall angeht, oder die Polizei. Wie auf der Seite Strafprozess.ch beschrieben, müssen aber auch Behörden gesammelte Informationen – ob nun über das Internet oder durch andere Ermittlungsmethoden gesammelt – sehr sensibel behandeln. Dennoch haben sie mehr Handlungsspielraum, als es ein Detektiv hat. Dies hat seinen guten Grund, denn Privatdetektiv ist keine geschützte Berufsbezeichnung und daher nicht oder kaum kontrollierbar. Hätte also jeder, der sich als Detektiv bezeichnet, vollkommene Handlungsfreiheit bei der Internetrecherche, wäre der gläserne Bürger ein omnipräsentes Thema. Privatsphäre ist wichtig und wird deshalb auch von den Gesetzgebern geschützt, wo es nur geht. Nur die Behörden mit entsprechenden Beschlüssen dürfen jemanden direkt observieren, ihn „durchleuchten“, wie es so schön heißt. Für die Detektei bleiben die für jedermann verfügbaren Methoden, also die Suchmaschine, die sozialen Netzwerke und der Zufall, der eine Straftat aufdeckt. Direkte Überwachung einer Person, zum Beispiel das Abrufen seiner Emails oder der Log-in in sein Online Banking, ist nicht möglich. Für Privatpersonen und auch Detektive, die gegen die gesetzlichen Richtlinien zur Wahrung der Privatsphäre verstoßen, müssen mit empfindlich hohen Strafen rechnen; zudem verliert der Detektiv die Gerichtsverwertbarkeit der Beweise, sofern sie auf widerrechtliche Art und Weise erlangt wurden.

Die technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit und die Befugnisse der Detekteien, aber auch Behörden klaffen also weit auseinander. Es wäre kaum ein Problem, sich in jeden beliebigen Computer einzuhacken und alle Aktivitäten eines Menschen am PC und im Internet auszuspionieren. Gespräche über Online-Messenger abzuhören käme aber einer Telefonüberwachung gleich – und hier unterscheidet sich bereits das Erlaubte für Detektive und Polizisten beziehungsweise Staatsanwaltschaft. Selbst, wenn eine Person ihren Computer eingeschaltet lässt, und dabei vergessen hat, ihren Email Account zu schließen, ist es nicht erlaubt, sich hier etwas auszudrucken, weder für Angehörige, noch für private Ermittler oder Polizeibeamte. Wer die Karriere als Polizist einschlägt, wird für die Internetrecherche und die Online Ermittlungen besonders geschult. Wie auf www.polizei.rlp.de zu sehen, werden auch für ausgebildete Polizisten eigens Seminare abgehalten. Hier dreht sich alles um die Möglichkeiten, aber auch die Beschränkungen, die nun einmal Fakt sind. Kriminelle müssen es sich in jedem Fall gründlich überlegen, ob sie im Internet aktiv sein wollen; die Anzeige eines aufmerksamen Beobachters reicht aus, um Ermittlungen in Gang zu bringen – und dann ist die Anklage eine Frage der Zeit.