Ermittlungen gegen Lebensmittelhersteller

Juli 8th, 2010 · No Comments

Das Bundeskartellamt hatte bereits zu Beginn des Jahres Ermittlungen gegen Lebensmittelhersteller und Einzelhändler eingeleitet. Dabei ging es um illegale Preisabsprachen. Ins Visier der Ermittler gerieten damals vor allen Dingen Kaffee, Tee und Schokolade, aber auch Tiernahrung. Jetzt sind erneute Überlegungen laut geworden, nach denen auch Backzutaten, Würzmittel und Bier unter die Lupe genommen werden sollten.

Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, bestätigte, dass derzeit weitere Fragebögen an Einzelhändler verschickt würden. Illegale Preisabsprachen wären insbesondere bei den Backzutaten und Co. sehr einfach möglich, da der Markt in diesen Bereichen von wenigen Herstellern dominiert werde. Allerdings beschränke man sich bei den Ermittlungen einzig auf tatsächlich illegale Bereiche, der Graubereich werde nicht untersucht.

An und für sich wurde jedoch dementiert, dass zusätzliche Produktgruppen untersucht werden sollten. Es stünden lediglich Überlegungen im Raum, diese Produktgruppen näher zu betrachten. Die Fragebögen bleiben nichtsdestotrotz relevant und Experten sind sicher, dass es künftig zu massiven Strafen kommen könne. Nachdem bereits bei den ersten Ermittlungen zu Jahresbeginn hohe Geldstrafen auferlegt wurden, gehen Kenner der Branche davon aus, dass auch jetzt wieder Strafen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich auf die Einzelhändler zukommen könnten.

Durch die Preisabsprachen sollen die Gewinne bei den Herstellern und Einzelhändlern hoch gehalten worden sein. Verbraucher beschwerten sich in der Vergangenheit bereits des Öfteren darüber, dass Lebensmittel häufig völlig überteuert seien. Allerdings bleibt unklar, inwieweit die Anschuldigungen sich bewahrheiten werden. Die Ermittlungen müssen erst in Ruhe abgeschlossen werden, bevor weitere Aussagen getroffen werden können. Für Verbraucher setzen die Ermittlungen aber ein positives Zeichen: Nämlich, dass unerlaubte Preiserhöhungen und -absprachen auch vom Bundeskartellamt geahndet werden.