Durch Mitarbeitervergehen werden einem Unternehmen teilweise große Schäden zugefügt. Das kann auf vielfältigem Wege geschehen, wobei das unerlaubte Entnehmen von Waren wohl noch das geringere Übel ist. Theoretisch könnte ein Mitarbeiter bereits eine Kündigung erhalten, wenn er einen Bleistift oder ein Brötchen mitgehen lässt. Bei solchen Kavaliersdelikten verzichten die meisten Arbeitgeber aber auf ein Aufbauschen des Ganzen und lassen den Mitarbeiter mit einer Verwarnung davonkommen. Andere Arbeitgeber wiederum kündigen tatsächlich aus einem solch geringfügigen Grund, wohl um für alle anderen ein Zeichen zu setzen. Bei einer Anzahl von 1.000 Mitarbeitern, von denen jeder Büromaterial mit nach Hause nimmt, ist der Verlust am Ende doch ziemlich groß.
Viel mehr Schaden fügt noch das Fälschen von Spesenabrechnungen zu oder eine ungerechtfertigte Lohnfortzahlung bei Krankheit. Hier haben die Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, den Mitarbeiter dingfest zu machen. Da ein Verdachtsmoment aber leider nicht ausreicht, müssen stichhaltige Beweise her. Diese kann eine Detektei liefern, die mit der diskreten Überwachung des Mitarbeiters betraut wird.
Häufig geschieht das durch die Einschleusung eines Mitarbeiters aus der Detektei, der fortan in der Nähe des verdächtigen Angestellten tätig ist und ihn so im Auge behalten und auf frischer Tat ertappen kann. Mitarbeiter, die der Arbeit aus Krankheitsgründen fernbleiben, währenddessen Lohn beziehen und woanders schwarz arbeiten, sind ebenfalls ein Fall für professionelle Detektive. Da die Mitarbeiterüberwachung ein sehr sensibles Thema ist, sollten Firmen sich mit ihrem Problem unbedingt an eine seriöse Detektei wenden, denn nur diese weiß, welche Form der Überwachung gesetzlich vertretbar ist und vor Gericht auch Bestand hat.
