Detektei überführt Mitglied des Betriebsrates

März 3rd, 2010 · No Comments

Unternehmen zweifeln in letzter Zeit immer häufiger an den Krankheiten Ihrer Mitarbeiter und beauftragen des Öfteren eine Detektei, die bei den betreffenden Mitarbeitern eine Observation durchführen soll. In diesem Fall war ein Mitglied des Betriebsrates betroffen, der einen sehr hohen Krankenstand aufwies. Normalerweise stehen Betriebsratsmitglieder unter einem besonderen Schutz und stehen nicht unbedingt auf der Liste der Arbeitgeber. Hier konnte ihm die Mitgliedschaft jedoch auch nicht weiterhelfen.

Der Arbeitgeber hegte den Verdacht, dass der Mitarbeiter nicht wirklich krank sei und beauftragte die Detektei in diesem Fall zu ermitteln. Die Detektei setzte zwei Detektive auf die Spur des Mitarbeiters, die den Mann observierten. Schon bald lagen zahlreiche Beweise vor, dass der Mann weder krank war, noch seine Zeit dazu verbrachte wieder zu genesen. Die gewonnene Zeit, durch die Vorlage des Krankenscheins bei seinem Arbeitgeber, nutzte er stattdessen um für ein Konkurrenzunternehmen seines Arbeitgebers aktiv tätig zu sein. Durch die Überwachung des Mitarbeiters konnten ausreichend Beweise für das Fehlverhalten gesammelt werden, so dass der betreffende Mitarbeiter gekündigt werden konnte. Zuvor allerdings fand eine Anhörung im Betriebsrat statt, damit die Kündigung auch rechtskräftig war. Durch die gesammelten Beweise, die unter anderem auch aussagekräftige Fotos enthielten, war die Kündigung auch vor Gericht haltbar. Hier konnten die angestellten Detektive der beauftragten Detektei zusätzlich als Zeugen aussagen.

Das Unternehmen musste während der angeblichen Krankheit des Mitarbeiters nicht nur das Gehalt weiterzahlen, sondern zudem war der Mitarbeiter durch die Beschäftigung bei der Konkurrenz seinem Arbeitgeber gegenüber nicht loyal. Hier konnten gleich zwei Verstöße nachgewiesen werden, die für ein Unternehmen unter Umständen gravierende Folgen haben können.