Ermittlungen im Internet - die richtige Recherche ist gefragt

Januar 6th, 2012 · Comments Off

Es ist beinahe schon üblich, Menschen, die man neu kennen gelernt hat, einmal zu „googeln“, um einmal nachzusehen, was es so Wissenswertes über sie zu sagen gibt. Auch beim sozialen Netzwerk oder in einer Chat Community, in der man angemeldet ist, kann diese Suche vorgenommen werden, kann aber auch alles, was man selbst veröffentlicht hat – vom Foto bis zum Tagebuch im Blog – nachvollzogen werden. Dies ist schon der erste Schritt in Richtung Internetrecherche, die aber von einer Detektei viel professioneller vorgenommen werden kann. Hier wird nach gestohlenen Wertgegenständen vom Schmuck bis zum Auto gesucht, wird im Auftrag von Musikkonzernen nach Raubkopierern gefahndet und vieles mehr. Dazu stehen natürlich dem Detektiv völlig andere Programme zur Verfügung. Sogar eigene Software Lösungen werden in Zusammenarbeit von Programmierern und Detektiven erstellt, um besondere Anforderungen an die spezielle Internetrecherche bedienen zu können. Ein Teil der Arbeit, die die Detektei hierbei leistet, ist hier erklärt. Pauschale Lösungen gibt es aber hier nicht, denn jede Aufgabe setzt einen anderen Arbeitsaufwand voraus und nur bei genauer Analyse der persönlichen Situation kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang die Recherche im Netz erfolgversprechend erscheint. Es ist beispielsweise durchaus möglich, das Surfverhalten von Usern zu überprüfen – zum Beispiel IP Adressen heraus zu finden, über die illegale Downloads vorgenommen werden. Zunahme der InternetkriminalitätSeit das Internet in allen Gesellschaftsschichten und außerhalb geschäftlicher Beziehungen einen so phänomenalen Aufschwung erfahren hat, ist auch die Internetkriminalität deutlich gestiegen. Ein völlig neues Tatverhalten galt es von den Behörden zu erforschen; mittlerweile gibt es ganze Abteilungen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, aber auch in spezialisierten Detektiv Büros, die sich nur noch mit diesem Thema befassen. Die Rede ist nun nicht von jenen Ermittlungen, die Plagiate aufdecken oder Seiten mit einem fehlenden Impressum überführen, um sie zur Kasse zu bitten. Es handelt sich gerade bei der Polizeiarbeit um schlimme Taten, vom Menschenhandel über Drogendeals, von sexuellen Übergriffen jeglicher Art bis hin zu Entführung, Mord und Diebstählen. Im Bundesland Thüringen gibt es diese Internet-Abteilung bei den Behörden bereits seit 1999, wie auf Thueringen.de erklärt. In Kombination mit anderen Fahndungsmethoden und Ermittlungen wird hier die Internetrecherche immer weiter vorangetrieben: Der Sexualstraftäter kann durch seine Aktivität im Netz, wo er zum Beispiel auf speziellen Chatseiten Minderjährige anspricht, überführt werden – nach Hinweisen kann überprüft werden, ob diese Anschuldigung haltlos ist, oder der Wahrheit entspricht. Netzwerke rechtsradikaler oder anderer, gesetzeswidriger Gemeinschaften werden aufgedeckt, aber natürlich auch kleine Raubkopierer überführt, deren Handeln die Musikwirtschaft Jahr für Jahr Millionen Euro kostet. Zum Schutz der Kinder, die im Netz unterwegs sind, ist alleine schon die Internetrecherche, sowohl der Behörden als auch der Detektive, von unsagbarer Wichtigkeit. Internetüberwachung ist legitimEs besteht in den meisten Angelegenheiten ein Unterschied, ob nun ein Privatermittler einen Fall angeht, oder die Polizei. Wie auf der Seite Strafprozess.ch beschrieben, müssen aber auch Behörden gesammelte Informationen – ob nun über das Internet oder durch andere Ermittlungsmethoden gesammelt – sehr sensibel behandeln. Dennoch haben sie mehr Handlungsspielraum, als es ein Detektiv hat. Dies hat seinen guten Grund, denn Privatdetektiv ist keine geschützte Berufsbezeichnung und daher nicht oder kaum kontrollierbar. Hätte also jeder, der sich als Detektiv bezeichnet, vollkommene Handlungsfreiheit bei der Internetrecherche, wäre der gläserne Bürger ein omnipräsentes Thema. Privatsphäre ist wichtig und wird deshalb auch von den Gesetzgebern geschützt, wo es nur geht. Nur die Behörden mit entsprechenden Beschlüssen dürfen jemanden direkt observieren, ihn „durchleuchten“, wie es so schön heißt. Für die Detektei bleiben die für jedermann verfügbaren Methoden, also die Suchmaschine, die sozialen Netzwerke und der Zufall, der eine Straftat aufdeckt. Direkte Überwachung einer Person, zum Beispiel das Abrufen seiner Emails oder der Log-in in sein Online Banking, ist nicht möglich. Für Privatpersonen und auch Detektive, die gegen die gesetzlichen Richtlinien zur Wahrung der Privatsphäre verstoßen, müssen mit empfindlich hohen Strafen rechnen; zudem verliert der Detektiv die Gerichtsverwertbarkeit der Beweise, sofern sie auf widerrechtliche Art und Weise erlangt wurden. Die technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit und die Befugnisse der Detekteien, aber auch Behörden klaffen also weit auseinander. Es wäre kaum ein Problem, sich in jeden beliebigen Computer einzuhacken und alle Aktivitäten eines Menschen am PC und im Internet auszuspionieren. Gespräche über Online-Messenger abzuhören käme aber einer Telefonüberwachung gleich – und hier unterscheidet sich bereits das Erlaubte für Detektive und Polizisten beziehungsweise Staatsanwaltschaft. Selbst, wenn eine Person ihren Computer eingeschaltet lässt, und dabei vergessen hat, ihren Email Account zu schließen, ist es nicht erlaubt, sich hier etwas auszudrucken, weder für Angehörige, noch für private Ermittler oder Polizeibeamte. Wer die Karriere als Polizist einschlägt, wird für die Internetrecherche und die Online Ermittlungen besonders geschult. Wie auf www.polizei.rlp.de zu sehen, werden auch für ausgebildete Polizisten eigens Seminare abgehalten. Hier dreht sich alles um die Möglichkeiten, aber auch die Beschränkungen, die nun einmal Fakt sind. Kriminelle müssen es sich in jedem Fall gründlich überlegen, ob sie im Internet aktiv sein wollen; die Anzeige eines aufmerksamen Beobachters reicht aus, um Ermittlungen in Gang zu bringen – und dann ist die Anklage eine Frage der Zeit.

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Bei schwierigen Ermittlungen hilft die Detektei

März 23rd, 2011 · Comments Off

Eine Detektei zu Rate ziehen: Das ist der letzte Ausweg, wenn man mit dem eigenen Latein am Ende ist. Man kann nicht den Ehepartner einfach verdächtigen, untreu zu sein. Stimmt der Verdacht am Ende nämlich nicht, wird das mangelnde Vertrauen, das man mit Hilfe der Detektei vertuschen kann, zu einer erheblichen Krise führen. Die Beweise, die hier von den Detektiven, zum Beispiel von der Detektei gesammelt werden, geben entweder Sicherheit über falsche Vermutungen, oder aber die Klarheit, dass Lug und Trug nicht die richtige Basis für eine Beziehung sind. Selbst kann man diese Ermittlungen nur sehr begrenzt durchführen, denn man ist dem Partner nur zu gut bekannt. Würde der untreue Ehemann seine Frau zufällig vor dem Sportstudio treffen, wo er sich mit der Geliebten verabredet hat, wäre das nur zu auffällig und eine Überführung des Übeltäters nicht mehr möglich. Die Ermittlungen einer Detektei sind aber viel weiter gefächert und finden in jedem wichtigen Lebensbereich statt. Ermittlungen im privaten Bereich Nicht nur die Detektei, sondern auch jedes andere Ermittlungsbüro, das sich nicht auf andere Fachbereiche spezialisiert hat, übernimmt auf professioneller Ebene die Ermittlungen in privaten Belangen. Sind für Sorgerechtsstreitigkeiten Beweise erforderlich, werden diese ebenso beschafft, wie man die ganze Mühe darauf verwendet, die leibliche Mutter eines adoptierten Kindes zu finden, sofern dies gewünscht wird. Entführte und verschollene Personen aufzufinden, kann in einem Menschenleben sehr von Bedeutung werden, zum Beispiel wenn sich der Vater der eigenen Kinder mit diesen ins Heimatland, wie etwa die Türkei oder jedes andere Land innerhalb und außerhalb Europas, abgesetzt hat. Die eigene Unschuld beweisen, die Schuld eines anderen aufzeigen: Wie soll man dies selbst bewerkstelligen, wenn man zum Beispiel in Untersuchungshaft sitzt? Für diese Fälle ist eine Detektei der letzte Hoffnungsschimmer der Menschen in Not. Ermittlungen für Behörden In einigen Fällen arbeiten Detekteien auch für Behörden. Das Erschleichen sozialer Leistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, ist strafbar und gegenüber denen, die das Geld zu Recht bekommen, eine Ungerechtigkeit, die sich der Staat auch nicht mehr leisten kann. Beim Antrag auf das Hartz IV Geld geben viele Menschen an, völlig mittellos zu sein. Begründeter Verdacht führt dann auch zu entsprechenden Ermittlungen. Stellt sich heraus, dass der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat und sehr wohl mehr besitzt, als für den Bezug von Hartz IV statthaft ist, spart der Einsatz der Detektei dem Steuerzahler viel Geld. Gleiches gilt für Schwarzarbeiter, die ihr Geld am Fiskus vorbei verdienen und viele andere Betrüger. Ermittlungen für Arbeitgeber Es kostet meist nicht viel mehr Mühe, als einen Anruf bei der Detektei zu tätigen, um als Arbeitgeber Sicherheit in vielen verschiedenen Angelegenheiten zu erhalten. Unterschlägt der Buchhalter der eigenen Firma vielleicht Geld? Indizien sind die inkorrekten Bilanzen, die dem Chef neuerdings aufgefallen sind. Stehlen die Mitarbeiter im Lager Waren, oder sind es Einbrecher, die hier ihr schadhaftes Werk ausüben? Und ist der Mitarbeiter, der nun schon das vierte Mal in diesem Jahr fehlt, wirklich krank, oder will er sich nur das Geld verdienen, ohne etwas dafür zu arbeiten? Es geht fast immer um das liebe Geld, wenn Arbeitgeber eine Detektei beauftragen. Doch letztendlich kommen diese Ermittlungen allen anderen Kollegen und der Firma zu Gute, denn eine wirtschaftliche Schieflage kann auch durch diese Tatsachen herbeigeführt werden. Wer ein gutes Gewissen hat, braucht die Ermittler ja nicht zu scheuen. Ermittlungen in Wirtschaftsangelegenheiten Fälle, in denen es um beachtliche Geldbeträge und den Fortbestand großer Industriekonzerne geht, werden einer Detektei natürlich auch übertragen. Die Ermittlungen gegen Spionage Angriffe von außen, Konkurrenten, die von übler Nachrede bis hin zum Nachbau in der Entwicklung teurer Produkte reichen kann, sind oft überlebenswichtig für einen Konzern. Höchste technische Ausstattung ist hier von Nöten, natürlich aber auch Kompetenz, vorsichtiges Arbeiten und Diskretion bei jedem Ermittlungsschritt, der vorgenommen wird.

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Mindestlöhne im Sicherheitsgewerbe?

Juli 20th, 2010 · Comments Off

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, kurz BDWS, haben gemeinsam einen Mindestlohntarifvertrag erarbeitet, der für das Sicherheitsgewerbe gelten soll. Die 170.000 Mitarbeiter, die in diesem Bereich beschäftigt werden, sollen künftig über Mindestlöhne ein gewisses Maß an Sicherheit erhalten. Nun muss nur noch die Bundesregierung mitmachen und den Tarifvertrag bzw. den Mindestlohn als allgemeinverbindlich erklären. Vorstandsmitglied von ver.di ist auch Petra Gerstenkorn. Sie betont, dass mit dem neuen Tarifvertrag die Arbeitsbedingungen im Sicherheitsgewerbe deutlich verbessert werden können. Nicht nur im Bereich Lohndumping könne man nun endlich etwas unternehmen, auch deutlich zu lange Arbeitszeiten werden mit dem neuen Tarifvertrag entsprechend vermieden. Die tariflichen Voraussetzungen, damit die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden kann, sind mit der Unterzeichnung des Vertrages geschaffen worden, wie auch BDWS-Präsident Wolfgang Waschulewski bestätigte. Zudem soll der Tarifvertrag samt Antrag auf Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit demnächst bei Ursula von der Leyen, der amtierenden Arbeitsministerin, eingereicht werden. Die beiden Begründer des Tarifvertrags zeigen sich indes zuversichtlich, so dass sie davon ausgehen, dass der Tarifvertrag im Tarifausschuss des Bundearbeitsministeriums breite Zustimmung finden wird. Nach dessen Zustimmung ist dann jedoch wieder die Regierung in der Pflicht. Sie muss nämlich eine Rechtsverordnung beschließen, aus der hervorgeht, dass der Tarifvertrag von allen in- und ausländischen Sicherheitsunternehmen eingehalten werden muss. Andernfalls sei ein Schutz vor der ausländischen Konkurrenz, die ab dem 01. Mai 2011 im Zuge der vollständigen Arbeitnehmerfreiheit den Markt überschwemmen wird, nicht möglich. Dumping-Löhne im Sicherheitsbereich seien dann an der Tagesordnung. Es geht Waschulewski und Gerstenkorn aber keinesfalls darum, den ausländischen Sicherheitsdienstleistern den Zugang zum deutschen Markt zu verwehren, wie nochmals betont wurde. Vielmehr sei es nötig, rechtliche Rahmenbedingungen zu setzen, die anzeigten, dass der Zugang möglich ist, jedoch nur zu den deutschen Bedingungen. Würde der Mindestlohn nicht vereinbart, wären Investitionen in die Ausbildung der Sicherheitsfachkräfte nicht mehr tragbar. Besonders die neuen Länder werden von den Mindestlöhnen profitieren und deutliche Lohnerhöhungen erhalten. So beginnt der Mindestlohn in den untersten Gruppen bei 6,53 Euro Grundstundenlohn. In mehreren Stufen sollen schließlich bis 2013 7,50 Euro Grundstundenlohn erreicht werden. In Baden-Württemberg und Bayern werden bereits jetzt höhere Mindestlöhne von 8,46 Euro und 8,00 Euro gezahlt. Sie sollen ebenfalls ansteigen, bis zum 01.01.2013 werden 8,90 Euro bzw. 8,42 Euro angestrebt.

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Unterstützung für Sicherheit wird gefordert

Juli 17th, 2010 · Comments Off

Der Sicherheitsdienstleister Securitas und das Arbeits- und Informationsportal kommunalnet.at haben gemeinsam eine Befragung österreichischer Gemeinden und Kommunen durchgeführt, in der es um verschiedene Belange der öffentlichen Sicherheit ging. Die Studie wurde im April und Mai diesen Jahres durchgeführt, befragt wurden 908 Gemeindeverantwortliche aus insgesamt 672 Gemeinden. Insbesondere ging es hierbei um die Wünsche nach Unterstützung in der Sicherheit. Hier äußerten sich 37 Prozent der Befragten dahingehend, dass sie Unterstützung im Bereich Vandalismus wünschten. Genauso viele wollten die Verkehrssicherheit erhöhen und 22 Prozent verlangten nach Unterstützung bei der Veranstaltungssicherheit. Ebenfalls konnten 22 Prozent der Befragten bereits auf Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit einem externen Sicherheitsdienstleister zurück blicken. Verantwortlich waren die Unternehmen für die Sicherheit im Verkehr mit 26 Prozent, 22 Prozent unterstützten die Gemeinden bei der Bekämpfung des Vandalismus und 38 Prozent waren für die Sicherheit bei Veranstaltungen verantwortlich. Immerhin noch sechs Prozent wurden für den Einbruchschutz eingesetzt. Ebenfalls ging es bei der Befragung um die Überwachung von Schul- und Schutzwegen, die mehr als die Hälfte der Befragten für sinnvoll erachtete, wenn eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wurde. Eine Videoüberwachung können sich dagegen nur fünf Prozent der Befragten vorstellen. Großveranstaltungen werden regelmäßig von 66 Prozent der Gemeindevertreter veranstaltet. Dabei setzen drei Viertel von ihnen auf die Unterstützung durch externe Security Dienstleister. Außerdem fragte man nach den Orten, die von Vandalismus besonders häufig betroffen waren, wobei sich folgende Gliederung ergab: 35 Prozent halten Spielplätze für besonders gefährdet 16 Prozent halten Schulen für besonders gefährdet 13 Prozent halten Müllplätze für besonders gefährdet 12 Prozent halten Bahnhöfe für besonders gefährdet Um diese Gefahren zu minimieren, wären über 54 Prozent der Befragten bereit, technische Maßnahmen zu ergreifen, wie die Videoüberwachung.

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Den Detektiv von der Steuer absetzen

Juli 14th, 2010 · Comments Off

Wer eine Detektei zur Aufklärung einer bestimmten Sachlage beauftragt, muss mit teilweise recht hohen Kosten rechnen. In vielen Fällen, vor allem wenn es sich um eine nötige Beschaffung von fehlenden Beweisen für ein gerichtliches Verfahren handelt, können die Kosten für den Detektiv teilweise auf den Prozessgegner abgewälzt werden. Die Kosten für den Detektiv irgendwie wieder hereinzuholen, liegt sicher im Interesse eines jeden Auftraggebers. Nicht immer ist jedoch die Rechtslage so eindeutig, dass eine Erstattung der Detektivkosten, ob nun ganz oder nur teilweise, gegeben ist. Dennoch sollten Auftraggeber alle Möglichkeiten nutzen, um wenigstens einen Teil der Kosten für den privaten Ermittler wieder herein zu bekommen. Das kann zum Beispiel auf dem Weg einer steuerlichen Geltendmachung erfolgen, die in bestimmten Fällen möglich ist. Hier kommt es aber auf den jeweilige Fall an und ob die Arbeit des Ermittlers tatsächlich notwendig war, um die Beweislage deutlicher darstellen zu können. Fälle, in denen die Kosten für die Detektei steuerlich abgesetzt werden können, sind zum Beispiel die einer Scheidung. Hier hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die entstandenen Kosten im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen mit anzugeben. Selbiges gilt in Fällen, in denen die Betroffenen Opfer von Stalkern geworden sind oder sich auf andere Weise von Dritten belästigt oder terrorisiert fühlen. Nicht immer werden Detekteien zur Beibringung von sachdienlichen Hinweisen im privaten Bereich in Anspruch genommen, sondern nicht selten auch von Firmen oder Freiberuflern. Hier geht es oft um Fälle von Betrug oder Diebstahl durch Mitarbeiter, wenn die Beweise fehlen. Nehmen Unternehmen oder Freiberufler die Dienste eines Detektivs in Anspruch, können sie die Kosten hierfür als Betriebsausgaben geltend machen.

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Sichere DE-Mail-Adressen: Startschuss ist gefallen

Juli 11th, 2010 · Comments Off

Für die allgemeine Sicherheit beim Schriftverkehr mit Behörden sorgt die DE-Mail-Adresse. Sie wurde jetzt bereits von den ersten Mail-Anbietern eingeführt und die Registrierungen laufen bereits recht erfolgreich. Die beiden großen Anbieter GMX und web.de haben als einer der ersten die DE-Mail-Adressen eingeführt. Beide Unternehmen gehören zum United Internet Konzern. Durch die DE-Mail-Adressen soll eine Garantie über die Korrektheit des Absenders gewährt werden, außerdem werden sämtliche E-Mails automatisch verschlüsselt versandt. Allerdings können bisher nur die Registrierungen entgegen genommen werden. Denn bevor es endgültig auch mit dem Versenden der DE-Mails losgehen kann, muss noch das Bürgerportal-Gesetz in Kraft treten. Das Bundesinnenministerium geht jedoch davon aus, dass dies bis Ende diesen Jahres der Fall sein wird. Künftig wollen auch weitere Anbieter nachziehen. Die Deutsche Post wird am 14. Juli den E-Postbrief einführen und auch die Telekom soll in den nächsten Wochen eine eigene DE-Mail auf den Markt bringen. Der Start der Registrierung für diese Adressen wurde von der Telekom jetzt ausgeweitet, statt nur noch im Bereich Friedrichshafen, ist die Registrierung nun auch in der Region Bodensee-Oberschwaben möglich. DE-Mail-Adresse beantragen Holger Neumann, Sprecher bei GMX, erklärt das richtige Vorgehen für die Registrierung einer DE-Mail-Adresse: Zwei Stufen sind hierfür erforderlich. In der ersten Stufe wird die Registrierung im Internet beantragt, im zweiten Schritt wird ein Formular ausgefüllt. Dieses sowie der Personalausweis werden bei einer öffentlichen Stelle, wie dem Rathaus vorgelegt und die Mail-Adresse kann angelegt werden. Sie besteht aus Vor- und Zuname, sowie dem Anbieternamen. Da viele Namen in Deutschland mehrfach vorkommen, werden Ziffern angehängt, sollte die Adresse bereits vergeben sein. Um dies zu vermeiden, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich, weshalb die ersten Registrierungen schon sehr erfolgreich verlaufen sind. Kosten und Sicherheit der DE-Mail-Adressen Wird eine E-Mail mit Hilfe der DE-Mail-Adressen versandt, müssen die Nutzer allerdings mit einer Art Porto rechnen. Im Gespräch sind derzeit 0,15 EUR pro Mail, so dass die Kosten deutlich unter denen der Briefpost liegen. Diese Gebühren sind laut Angaben der Mail-Anbieter nötig, weil sie erhebliche Vorleistungen für den Aufbau der Netze erbringen mussten. Ebenfalls kann künftig ein Einschreiben mit den DE-Mail-Adressen versandt werden, bei dem der Absender eine Bestätigung über den Empfang erhält. Die Technik ist nach Angaben der Anbieter soweit ausgereift, dass auch ein Fehlverhalten der Mitarbeiter keine Probleme machen dürfte. Ebenfalls werden die DE-Mail-Adressen auf ihre Sicherheit hin überprüft, und zwar vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI.

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Ermittlungen gegen Lebensmittelhersteller

Juli 8th, 2010 · Comments Off

Das Bundeskartellamt hatte bereits zu Beginn des Jahres Ermittlungen gegen Lebensmittelhersteller und Einzelhändler eingeleitet. Dabei ging es um illegale Preisabsprachen. Ins Visier der Ermittler gerieten damals vor allen Dingen Kaffee, Tee und Schokolade, aber auch Tiernahrung. Jetzt sind erneute Überlegungen laut geworden, nach denen auch Backzutaten, Würzmittel und Bier unter die Lupe genommen werden sollten. Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, bestätigte, dass derzeit weitere Fragebögen an Einzelhändler verschickt würden. Illegale Preisabsprachen wären insbesondere bei den Backzutaten und Co. sehr einfach möglich, da der Markt in diesen Bereichen von wenigen Herstellern dominiert werde. Allerdings beschränke man sich bei den Ermittlungen einzig auf tatsächlich illegale Bereiche, der Graubereich werde nicht untersucht. An und für sich wurde jedoch dementiert, dass zusätzliche Produktgruppen untersucht werden sollten. Es stünden lediglich Überlegungen im Raum, diese Produktgruppen näher zu betrachten. Die Fragebögen bleiben nichtsdestotrotz relevant und Experten sind sicher, dass es künftig zu massiven Strafen kommen könne. Nachdem bereits bei den ersten Ermittlungen zu Jahresbeginn hohe Geldstrafen auferlegt wurden, gehen Kenner der Branche davon aus, dass auch jetzt wieder Strafen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich auf die Einzelhändler zukommen könnten. Durch die Preisabsprachen sollen die Gewinne bei den Herstellern und Einzelhändlern hoch gehalten worden sein. Verbraucher beschwerten sich in der Vergangenheit bereits des Öfteren darüber, dass Lebensmittel häufig völlig überteuert seien. Allerdings bleibt unklar, inwieweit die Anschuldigungen sich bewahrheiten werden. Die Ermittlungen müssen erst in Ruhe abgeschlossen werden, bevor weitere Aussagen getroffen werden können. Für Verbraucher setzen die Ermittlungen aber ein positives Zeichen: Nämlich, dass unerlaubte Preiserhöhungen und -absprachen auch vom Bundeskartellamt geahndet werden.

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